Der Vorstand des OLC Graz hat in seiner letzten Sitzung vom 06. Oktober beschlossen, neben den bereits bestehenden finanziellen Unterstützungen der Mitgliederaktivitäten ab 2011 auch die Fahrten zu Veranstaltungen zu fördern...

Es gilt folgende Regelung:

Der Verein übernimmt die Kosten für Übernachtung inkl. Frühstück oder Halbpension bei AC Veranstaltungen (Fuß-OL, MTBO und Schi-OL). Voraussetzung ist die gemeinschaftliche Organisation der Unterkunft unabhängig von der Gruppengröße. Ein Selbstbehalt von 20€ ist von jedem Teilnehmer zu bezahlen. Um eine mißbräuchliche Verwendung der Förderung zu unterbinden, gilt für die Regelung eine Mindestentfernung von 100km (Straßenkilometer) von Graz und eine Obergrenze von 35€ (Übernachtung + Frühstück) bzw. 40€ (Übernachtung inkl. Halbpension). Die Abrechnung erfolgt über eine Letztempfängerliste, die Antragsteller müssen dem Kassier die Originalrechnung der Unterkunft und die vollständig eingesammelten Selbstbehalte der Teilnehmer übergeben.